Erfolgsgeschichte mit Hindernissen

Am 15. Mai 1919, sechs Monate nach der Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts, wurde von der konstituierenden Nationalversammlung für Deutschösterreich das Gesetz zur Errichtung von Betriebsräten beschlossen. Der 2018 verstorbene kommunistische Zeithistoriker Hans Hautmann bewertete dies in den „Alfred-Klahr-Gesellschaft-Mitteilungen“ (2009) folgend: „Eine substanzielle Errungenschaft und ein gewaltiger Fortschritt, der über das, was sich die Arbeiterschaft bis dahin auf Betriebsebene erkämpft hatte, weit hinausragte.“

Die „junge Republik“ nahm damit eine Vorreiterrolle bei der betrieblichen Mitbestimmung ein. Eine Vorreiterrolle, die allerdings auch umstritten war: Die Tagespresse am 15. Mai 1919 berichtete, dass zahlreiche Industrielle und gewerbliche Institutionen gegen eine übereilte Erledigung des Gesetzes Einspruch erhoben, da die Gesetzwerdung des Betriebsrätegesetz eine schwere Gefährdung der Volkswirtschaft bedeute. Ihre Meinung: Der Unternehmer hat aufgehört, Herr in seinem eigenen Haus zu sein!

Aber auch die Gewerkschaften waren vor hundert Jahren nicht gerade glücklich über das bevorstehende Gesetz. Sie befürchteten, dass ein Betriebsegoismus entstehen könnte und sie wegen der Betriebsräte künftig „überflüssig“ sind und verlangten daher klare Abgrenzungen des Tätigkeitsbereichs der Betriebsräte. Das endgültige Gesetz nahm auf diese Bedenken Rücksicht und bestimmte, dass die Betriebsräte stets im Einvernehmen mit den Gewerkschaften zu handeln haben.

Hundert Jahre ist es nun her, hundert Jahre einer Erfolgsgeschichte, die ständig vom Druck der Unternehmen Betriebsratswahlen zu verhindern durchkreuzt wurde. Schon in den Anfangsjahren war das Standardargument der Unternehmer*innen, dass das Verhältnis zwischen Betriebsleitung und Belegschaft ja tadellos sei und zu keinen Klagen Anlass gäbe, Betriebsräte also die gute Atmosphäre in der Firma nur stören würden. Heute noch vertrauter Klang in Gewerkschafter*ins Ohr.

Soll trotzdem gewählt werden, werden die Methoden manch Unternehmer*in oder Selfmade-Milliardär*innen zunehmend rauer. Das „tadellose Verhältnis“ ist vergessen, dann wird die Kündigung der „Betriebsratswahl Aufwiegler*innen“ auf die Agenda der Betriebsherrschaften gesetzt: Zum Beispiel 2017 in der Wien-Floridsdorf-Filiale bei der Drogeriemarktkette Müller oder in der Hornbach-Filiale in Innsbruck. Und auch im „Österreich“-Mediengruppe angehörenden Fernsehsender oe24.TV wurde der Chef vom Dienst nach Bekanntwerden seines Betriebsratswahlansinnens sofort entsorgt.

Gänzlich ohne Noblesse der „Red Bull“ des österreichischen Privatfernsehens Dietrich Mateschitz. Er verkündete nach der „Gefahr eines Betriebsrates“ das Ende seines Privatsenders „Servus-TV“ und die Entlassung aller Beschäftigten. Erfolgreich, denn kein Betriebsrat wurde gewählt, „Servus-TV“

gibt es heute noch und die Massenkündigung wurde ausgesetzt. Und das noch dazu mit Lob vom Salzburger AK-Präsident und der GPA-djp Landesgeschäftsführer: „Ein sehr verantwortungsvoller und ehrbarer Unternehmer, der sich auch seiner sozialen Verantwortung stets bewusst war.“

Aber auch vom Gesetzgeber droht dem Jahrhundertgesetz Gefahr. Zur Erinnerung, eines des ersten schwarzblauen Sozial- und Mitbestimmungs-Zerschlagungswahnsinns war der Wille den Jugendvertrauensrat abzuschaffen. Zwar haben sie es noch nicht geschafft, aber die Gefahr ist trotzdem nicht gebannt – das gilt für Jugendvertrauensrat und für Betriebsrat.

„Diese Mitbestimmung muss immer wieder neu erarbeitet, verändert und erkämpft werden“, erklärte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian anlässlich des 100. Geburtstags des Betriebsrätegesetzes. Er hat recht, allerdings sich in „FSG Manier“ auf Sozialpartnerschaft oder Regierung zu verlassen ist eine trügerische Illusion. Für das Betriebsrätegesetz wurde gekämpft, für den Erhalt und für den Ausbau der Mitbestimmungsrechte muss ebenfalls aktiv gekämpft werden.

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