Laut Medienberichten gelüstet es dem Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer nach fünf Jahren Abstinenz wieder der jägerischen Schießerei frönen zu können. Er stellt den Antrag, das unbefristet ausgesprochene Waffenverbot amtlich aufzuheben.
Warum gab´s das Waffenverbot nach § 12 des Waffengesetz 1996?
2019 war der „Rote Schorschi“ mit (geladener!!!) Waffe an Bord am Weg zu seinem Jagdvergnügen. Leider war das Wetter schlecht. Spontan entschied er sich für´s wärmende Büro und wurde dort von einem Pfiff aus dem „Land der Burgen“ überrascht. Sein Polithaberer, der „Schilf-Sheriff“, hatte Sehnsucht nach seinen Tiroler Kumpel. Um ja nicht den Flieger zu verpassen also rasch zum Innsbrucker Flughafen, das Auto abgestellt und ab Richtung Burgenland.
Bei solch Stress kann´s schon passieren, dass Dorni auf die offenliegende geladene Jagdwaffe in seinem Luxuskraten vergaß. Ebenso darauf, vorm Aussteigen die trotz schlechtem Wetter offene Scheibe wieder hochzukurbeln. Aufmerksame Flughafen-Securitys meldeten den Vorfall und “der böse Amtsschimmel“ nahm seinen Lauf.
Die Bezirkshauptmannschaft erließ ein unbefristetes Waffenverbot und das Landesverwaltungsgericht bestätigte dies. Also bleib Georg nur ein bedauerndes Tschüss: für seine Tiroler Jagdkarte und sein geliebtes Schießgewehr.
Fünf Jahre später!
Unbefristet, erscheint dem zwischenzeitlich Landeshauptmann-Stellvertreter gewordenen Georg doch etwas zu lang. Immerhin war alles ja nur ein unglückliches Zusammenspiel „kleiner bedauerlicher Fehler und Gedankenlosigkeiten. Er habe sich ohnehin gleich dafür entschuldigt. Außerdem vergewisserte er, dass eine derartige Verwahrung seiner Waffe weder vorsätzlich war noch seiner langjährigen jagdlichen Praxis entspreche. Das mag wohl stimmen, aber so harmlos und eine kleine Nachlässigkeit war sein Vergehen aber auch nicht.
Laut Waffengesetz 1996 ist ein offenes Transportieren von Waffen verboten. Selbst das Einschlagen in eine Decke ist laut Rechtssprechung nicht zulässig. Es braucht ein geschlossenes Behältnis. Der Gesetzgeber geht dabei von einer ungeladenen Waffe aus, Dornhofers Langwaffe war laut Medienbericht allerdings sogar geladen. Das heißt: Die Waffe hätte so oder so (Auto am Flughafen parkend oder am Weg zur Jagd) ungeladen und verwahrt transportiert werden müssen.
Zusätzlich verlangt das Gesetz beim Verlassen des Fahrzeugs bei zurückgelassener Waffe einen Schutz vor fremder Zugriffsmöglichkeit auf Waffe und Munition. Schon das offenliegende geladene Gewehr bei versperrten Fahrzeug ist also grob fahrlässig anzusehen. Das offene Autofenster war sogar noch eine mutwillige Verleitung zum Mißbrauch. Warum sollte also das Waffenverbot aufgehoben und der Jagdschein neu ausgestellt werden?
Ergänzt muss diese Frage mit „dem neuesten Bock“ von Dornhofer gesehen werden. „Seine Pirsch mit Benko“ in der Steiermark. Auf dem veröffentlichten Foto hatte den Bruch auf seinen Hut. Dieser zeigt tradionell an in der Jägersymbolik den/die Erleger in an. Glaubwürdig? Die Krone weiß zu berichten, dass der Tiroler SPÖ-Boss zuerst die Teilnahme an der Jagd bestritten hat. Erst nach Vorlegen des Fotos konnte er sich „an die Pirsch“, wo ein anderer den Hirsch erledigt hat erinnern. (Nachträglich am 11.11 – und nicht weil Faschingsbeginn ist – dem Blogbeitrag beigefügt)
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