
Trotzdem, die USA, die Niederlande und Ungarn, stufen die Antifa als terroristische Organisation ein. Der Polizei-Überfall gegen ein antifaschistisches Sommercamp am Peršmanhof zeigt, dass auch Österreich die Antifa-Arbeit immer öfter kriminalisiert wird.
In Österreich gilt der antifaschistische Grundkonsens der Zweiten Republik. Dieser ist in der Unabhängigkeitserklärung, sowie seit 1945 verfassungsrechtlich und im Staatsvertrag verankert. Diese antifaschistische Haltung ist im Programm des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen zu finden. Ebenso bei der Antifa, einer im Inland und international agierenden Bewegung.
Der Hintergrund, dass das Logo vieler Antifa-Gruppen mit einer größeren roten Fahne für Sozialismus, eine kleinere schwarze für Anarchismus versehen ist und die konsequente Recherche, Dokumentation und Informationen über rechtsextreme und rechtskonservative Strömungen, sowie ihre öffentlicher Protest sind für die Rechten offensichtlich Grund genug um die Gruppen zu kriminalisieren.
US-Präsident Donald Trump hat zum Beispiel die Antifa-Bewegung zur Terrororganisation erklärt. In seiner Anordnung wird die Antifa als militaristische, anarchistische, terroristische Organisation bezeichnet. Aber auch in Europa schreitet die Kriminalisierung der Antifa voran.
In der Niederlande haben Geert Wilders, die rechtsextremen Parteien Freiheit (PVV und der rechtsgerichteten Partei Bauern-Bürger-Bewegung (BBB) einen Antrag zur Prüfung auf die Einstufung der Antifa als terroristische Organisation mit dem Ziel des Verbots eingebracht. Und der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
In Ungarn wiederum verkündete diese Woche Viktor Orbán, dass die Regierung beschlossen hat, die Antifa als terroristische Vereinigung einzustufen. In seinem Haus- und Hof-Radiosender Kossuth hetzte er, dass die Antifa und ihre Unterorganisationen terroristische Organisationen sind“ und auch wenn sie noch keine Verbrechen begangen hätten, müssten Maßnahmen gegen sie ergriffen werden, „bevor sie welche begehen“.
Auch in Österreich sind trotz ihres antifaschistischen Grundkonsens antifaschistische Arbeit nicht von Kriminalisierung gefeit – vor allem seitens der rechtspopulistischen FPÖ. So werden Antifa, aber auch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) immer wieder diffamiert.
Aber auch “die offizielle Staatsgewalt” ist von Kriminalisierungaktionen gefeit. Erst kürzlich wurde ein antifaschistisches Camp auf dem Peršmanhof in Kärnten mit fadenscheinigen Argumenten von der Polizei gestürmt – mit Vertretern der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Eingesetzt wurden neben sieben Fahrzeugen ein Hubschrauber, Drohnen und eine Polizeihundestaffel.
Während von breiten Bevölkerungsteilen dieser Angriff auf antifaschistischen Arbeit abgelehnt wurde nutzt es sie FPÖ für eine schriftliche an den Bundesminister für Inneres – natürlich – natürlich nicht das Vorgehen der Behörde zu kritisieren, sondern das Antifa-Sommercamp zu kriminalisieren und den konsequente Polizeieinsatz beim Peršmanhof zu loben.
Unsere Pflicht lautet daher: “Wehret den Anfängen” auch wenn diese schon wieder weit gediegen sind!
Antworten