Immer wieder wird behauptet, eine Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich sei für die Wirtschaft untragbar. Doch ist das tatsächlich der Fall? Schauen wir uns dazu das Beispiel Tirol etwas genauer an.
In Tirol wird bereits jede fünfzigste Arbeitsstunde als Überstunde geleistet, wobei diese mindestens 50 Prozent teurer ist als eine reguläre Arbeitsstunde. Zudem gibt es zahlreiche Beschäftigte, die unterhalb der Normalarbeitszeit arbeiten und entsprechend weniger verdienen. Der Anteil an Teilzeitbeschäftigten liegt in Tirol mit etwa 33,2 Prozent über dem österreichweiten Durchschnitt – insbesondere Frauen sind überproportional betroffen und tragen die finanzielle Last des Teilzeitgehalts.
Laut Berechnungen des ÖGB, basierend auf Daten der Statistik Austria, wurden im Jahr 2025 in Tirol insgesamt 624 Millionen Arbeitsstunden jährlich erbracht. Umgerechnet ergibt sich daraus bei den 374.000 unselbstständig Erwerbstätigen in Tirol eine durchschnittliche reale Arbeitszeit von 32 Wochenstunden – und das in einem Umfeld mit extrem hohen Überstundenzuschlägen. Pro Jahr werden in Tirol laut Statistiken rund 12,5 Millionen Überstunden geleistet.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Überstunden sind ebenfalls bemerkenswert: Geht man von einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt in Tirol von 3.080 Euro inklusive der Lohnnebenkosten und einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent aus, ergibt sich ein durchschnittlicher Stundenlohn von etwa 17,90 Euro. Dank der Überstundenzuschläge kommen auf jede zusätzliche Stunde nochmals mindestens 8,95 Euro hinzu, sodass sich allein durch Überstunden eine Summe von etwa 111,8 Millionen Euro pro Jahr ergibt.
Arbeitszeitverkürzung kein Finanzierungsproblem
Aus dieser Perspektive zeigt sich, dass eine flächendeckende Arbeitszeitverkürzung – beispielsweise auf 30 Stunden pro Woche bei gleichzeitigem vollen Lohn- und Personalausgleich – keineswegs eine untragbare Belastung wäre. Vielmehr spiegelt sich hier vielmehr die ungerechte Verteilung der Arbeitszeit wider. Würden die zwei Wochenstunden vom gesamten Arbeitsvolumen gestrichen, könnte dies durch die Einsparungen bei den Kosten für die Überstundenzuschläge deutlich mehr als kompensiert werden.
Die Einführung einer 30-Stunden-Woche würde daher sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten Vorteile bringen. Vollzeit-Beschäftigte und Überstundenleistende hätten weniger Stress und gesundheitliche Belastungen, Teilzeitkräfte die Möglichkeit, Vollzeit zu arbeiten und dadurch eine finanzielle Verbesserung zu erzielen. Für die Unternehmen würde die Reduzierung der Arbeitszeiten nicht nur eine spürbare Entlastung durch wegfallende Überstundenzuschläge bedeuten, sondern auch durch eine gesteigerte Produktivität aufgrund sinkender Krankentage einen erheblichen Vorteil mit sich bringen.
In Summe zeigt das Beispiel Tirol deutlich: Die Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und einer gerechteren Verteilung der Arbeitsstunden ist nicht nur umsetzbar, sondern auch eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
