Die Europäische Sozialcharta besagt: Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Das Recht auf Wohnen verlangt, dass Wohnraum mit ausreichendem Standard zu fördern und der Obdachlosigkeit vorzubeugen ist. Die Wohnkosten sind so zu gestalten, dass sie für einkommensarme Menschen tragbar sind.
Die Realität ist allerdings eine andere: Österreich hat sich zwar in einem Positionspapier dem Prinzip „Gesundheit in allen Politikfeldern“ verschrieben, wie es scheint wurde Wohnen allerdings ausgeblendet. Einkommensarme Familien bzw. Risikogruppen sind oft auf Wohnraum angewiesen, der auf Dauer krank macht. Denn viele Vermieter:innen sanieren aus Profitgründen ihre Vermietwohnungen einfach nicht nach ökologischen, energieeffizienten Gesichtspunkten. Fenster werden nicht getauscht bzw. isoliert – es kommt zu Schimmelbildung in der Wohnung.
Geräte, wie ein Boiler, ein Kühlschrank werden zwar mitvermietet jedoch nicht ausgetauscht – Leidtragende sind die Mieter:innen, die die daraus ergebenden hohen Betriebskosten bezahlen müssen. Oftmals werden den Mieter:innen keine detaillierten Betriebskostenabrechnungen übermittelt, sondern bloß ein SMS mit der neuen Betriebskostenvorschreibung geschickt. Viele Mieter und Mieterinnen haben Angst Missstände aufzuzeigen, da die Vermieter:innen mit der Beendigung des Mietverhältnisses drohen.
Der Zugang zu geförderten Wohnraum hat noch einige Gerechtigkeitsprobleme. Viele Menschen können sich weder die Kaution noch den Einbau einer neuen Küche oder Heizung in Stadtwohnungen leisten – Ratenvereinbarungen werden einkommensarmen Menschen in diversen Möbelhäusern verwehrt. Es braucht Wohnstabilität, die rechtlich sicher und auf Dauer ist – sprich: unbefristet gesichert sein muss!
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