
Arbeitszeitverkürzung ist ein “volkswirtschaftliches Todesurteil”, erklärt die WKO und sie sei „kontraproduktiv für die Wettbewerbsfähigkeit“, verlautbart die Industriellenvereinigung. Der ÖVP-Wirtschaftsbund sieht in “weniger Arbeiten einen Irrweg”.
Arbeitszeitverkürzung ist existent: nicht gesetzlich verordnet, schon gar nicht mit Lohnausgleich, sondern durch Teilzeitarbeit. Ein Umstand, der “der Wirtschaft” angeblich ebenfalls Zornesröte verursacht: “Der steigende Anteil von Teilzeit reduziert das gesamte Arbeitsvolumen und ist so auch für den Arbeitskräftemangel verantwortlich”, so die WKO.
Zu einem ganz anderen Schluss kommt die sicherlich nicht linksverdächtige digitale Jobbörse karriere.at. In der APA-OTS-Meldung vom 24. Februar 2025 berichtet sie, dass der Anteil der Inserate auf Vollzeitstellen rückläufig und auf den Tiefstand gesunken ist: „So liegt ihr Anteil bei 74 Prozent.” 2014 waren 89 Prozent der offenen Stellen in Vollzeit ausgeschrieben. Umgekehrt entfällt ein stetig wachsender Prozentsatz auf Teilzeitstellen: “Er stieg seit 2014 kontinuierlich an, von 6 auf aktuell 16 Prozent.”
Es scheint daher eher, dass “die Wirtschaft” eine Arbeitszeitverkürzung keinesfalls so abscheulich findet, wie sie gerne verlautbart. “Das Abscheuliche” für sie ist die berechtigte Gewerkschaftsforderung nach einem vollen Lohnausgleich. Es ist ein Affront ihnen gegenüber, dass sich “ihre Mitarbeiter:innen“ erdreisten, etwas vom Produktivitätsgewinn abhaben zu wollen.
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