Österreich wird vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte von Menschen mit Behinderungen neuerlich auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Dem UN-Fachausschuss liegt ein österreichischer Staatenbericht über dessen Umsetzung vor. Seit dem 12. Juli 2023 gibt es dazu auch eine Gegendarstellung der Zivilgesellschaft. Die vom Österreichischen Behindertenrat verfassten Antworten zeigen auf vielen Ebenen Stillstand, in den Bereichen barrierefreier Wohnbau, Bildung und Gesundheit sogar Rückschritte.
Diesbezüglich trifft sich eine zivilgesellschaftliche Delegation einen Tag vor der Staatenprüfung mit dem UN-Fachausschuss. Unter Koordination des Österreichischen Behindertenrates berichtet sie über die schwerwiegendsten Lücken in der Umsetzung der UN-Konvention. Damit haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre eigenen Belange international zu vertreten und den österreichischen Staat indirekt zur Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu ermahnen.
Dadurch, dass sich der UN-Fachausschuss direkt an die Vertreter:innen der Zivilgesellschaft wenden kann, steht ein maßgebliches Instrument einer tatsächlichen Partizipation bei der Durchsetzung der UN-BRK zur Verfügung: „In Genf rücken wir das Bild zurecht, das die für die Umsetzung der UN-BRK verantwortlichen Ministerien und Bundesländer zeichnen. Unser Blick aus der tatsächlichen Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen ist für die Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss an Österreich abgibt, erfahrungsgemäß ausschlaggebend“, erklärte dazu der Präsident des Österreichischen Behindertenrates Klaus Widl.
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