Immer wieder fordern die NEOS die Lohnnebenkosten zu senken. Doch was hat es damit eigentlich auf sich? Die Lohnnebenkosten sind ein Teil unserer sozialen Sicherheit und es handelt sich dabei nicht um Geschenke der Unternehmen .
Zuletzt verlangte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger die Reduzierung der Lohnnebenkosten um 6,55 Prozentpunkte. Das bringt laut der pinken Frontfrau Spielraum für höhere Nettolöhne oder ein 15. Monatseinkommen.
Aber was sind die sogenannten Lohnnebenkosten eigentlich? Neben unserem am Lohnzettel vermerkten Bruttolohn und den Abzügen für Sozialversicherung und Lohnsteuer gibt es mit den sogenannten Dienstgeber:innen-Beiträgen auch auf dem Lohnzettel nicht angeführte Sozialzahlungen. Die Lohnnebenkosten sind also Teil unserer sozialen Sicherheit.
Es ist allerdings eine Mär, dass es sich dabei um ein Geschenk der Unternehmen handelt. Jede:r Beschäftigte muss natürlich (unter seinem Wert) für Lohn, Gehalt und Nebenkosten arbeiten, damit der Unternehmensertrag stimmt. Ebenso eine Mär ist die NEOS-Behauptung, dass bei der Senkung der Lohnnebenkosten mehr in der Lohntüte der Beschäftigten landet. Denn da sie ja nicht am Lohnzettel aufscheinen, verändert sich durch die Reduzierung nichts am Verhältnis Brutto/Netto-Lohn. Es wird nur die Bezahlung unserer Arbeitsleistung zugunsten eines höheren Profits entwertet.
Welche Lohnnebenkosten, also welche Sozialleistungen wollen die NEOS konkret streichen?
Um dieses Geheimnis zu lüften, wurde dazu über Facebook NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger befragt: “Bitte spielen Sie mit offenen Karten und verraten uns, wo Sie uns die sechseinhalb Prozent unserer Sozialleistungen abzwacken wollen: Bei unserer Wohnbauförderung, bei unseren Familienleistungen, bei unserer sozialen Absicherung oder bei der Gemeindefinanzierung?”
Und tatsächlich, die Karten wurden vom Team BMR offengelegt: “Alle „nicht-arbeiternehmer:innen bezogenen“ Lohnnebenkosten können gestrichen werden, wie die Wohnbauförderung, der Familienlastenausgleichsfonds, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag und die Kommunalsteuer.” Wohnen ist jetzt schon ein schier nicht bezahlbares Unterfangen. Aus dem FLAF wird beispielsweise das Karenzgeld finanziert. Die Höhe des Arbeitslosengeldes sichert schon jetzt nicht wirklich eine menschenwürdige Existenz.
Eine Kürzung der Lohnnebenkosten würde die bereits vorhandenen sozialen Unsicherheiten noch zusätzlich verschärfen. Genauso fatale Auswirkungen hätte der Wegfall der Kommunalsteuer. Ohne diese Einnahmequelle müssten sich die Gemeinden durch einen deutlichen Anstieg der Kommunalabgaben schadlos halten.
Die Lohnabhängigen bezahlen dafür mehrfach
Laut der NEOS-Antwort könnten die fehlenden “Mehreinnahmen des Staates abgedeckt werden”. Zwar fein ausgedacht, aber jede:r weiß, dass hier die “pinken Raubritter” auf Umverteilung von unten nach oben setzen und sich vehement gegen jegliche Besteuerung von Profit und Vermögen aussprechen. Und das heißt eben nichts anderes, als dass wir auf Sozialleistungen verzichten sollen oder unseren Lohn-Wertverlust aus der Senkung der Lohnnebenkosten mit höheren Steuer- und Kommunal-Abgabenleistungen ein zweites Mal tragen sollen.
Interessant ist auch, dass laut Antwortschreiben von NEOS bei der Senkung der Lohnnebenkosten auch der Verzicht auf die “Kammerumlage 2” verlangt wird. Auch wenn sich diese Umlage 2 auf Wirtschaftskammer-Mitglieder, die Dienstnehmer beschäftigen, bezieht, ist der Beitrag kein Lohnnebenkosten-Anteil, sondern Teil des Mitgliedsbeitrages der Wirtschaftskammer. Dieser Apfel-mit-Birnen-Vergleich passt allerdings in das “kammerjagende Sittenbild” der NEOS.
Bei kommenden Regierungskonstellationen wird als Verhindern von Schwarz-Blaun immer wieder eine Rot-Pink-Grüne Ampel beschworen. Die NEOS haben sich schon klar positioniert: Weg mit den Lohnnebenkosten, Weg mit der Arbeiter- und Wirtschaftskammer, weiterhin keine Besteuerung für Profit und Vermögen. Dem Kollateralschaden “Anstieg von Working Poor” wird mit der Nehammer-Forderung “die faulen Gfraster und innen sollen mehr buggeln” entgegnet.
(Beitrag für die GLB-Zeitschrift „Die Arbeit“ Nr. 4/2023)
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