Viele Unternehmen jammern. Ihre „heiligen Hallen der Arbeit“ sind coronabedingt lohnsklavenentleert. Ein wirtschaftlicher Schaden, der auf Dauer nicht aufrecht haltbar sein kein, denn viele der in Quarantäne verschwundenen Arbeiter*innen und Angestellten hätten ohnehin keine oder nur leichte Symptome und könnten ihre Zeit auch am Arbeitsplatz verbringen.
Die Wirtschaft ruft und die Regierung, die springt! „Rauch“ geht auf und der Gesundheitsminister trommelt Bundesregierung und Landeshauptleute zu einer Abschaffung der Absonderung Infizierter zusammen. Warum Quarantäne, wenn es auch mit Maske zum Arbeitsplatz gehen kann. Sollte doch ein*e Arbeitsnachbar*in angesteckt werden, ist das ja kein Problem, denn dank quarantänefreier Zeit kann auch sie oder er mit Maske weiterbuggeln-
Ein bisserl krank, das gibt es nicht!
Corona ist eine hochansteckende und daher meldepflichtige Krankheit. Arbeiten trotz Krankheit birgt Gefahren, die der steigenden Krankheitsverbreitung, der erhöhten Fehleranfälligkeit am Arbeitsplatz und der Heilungsverzögerung und möglicher Folgeerkrankungen.
Auch bei Corona gilt mit oder ohne Quarantäne gilt, mit schweren, leichten oder keinen Symptomen, krank bleibt krank! Wer krank ist, der muss im Krankenstand sein. Die Verantwortung dafür liegt bei den Ärzt*innen, den Arbeitgeber*innen und bei jede*r selbst.
Die Einhaltung der Krankenstände ist leicht zu kontrollieren, da ja eine Coronaerkrankung meldepflichtig ist. Diese Daten mit jenen der Krankmeldungsdaten der Sozialversicherung gekreuzt, zeigt sofort, ob jemand die Genesungszeit in Anspruch nimmt, oder möglicherweise von seinem Chef zum Arbeiten genötigt wird.
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