Pflegepersonal: Wertgeschätzt, aber nur so lange es funktioniert

Durch die Corona-Krise wurde deutlich, welch wichtige Rolle Pflegekräfte für das Funktionieren unseres Gesundheitssystems spielen. In den Bedingungen für die arbeitenden Menschen schlug sich das bisher aber noch nicht nieder, wie der Fall einer Pflegeassistentin zeigt.

“Klatschen, klatschen, klatschen”, war der Bevölkerung Lohn für die im Pflegebereich Tätigen. Der Lohn der Regierung ist bescheidener: Ein Pflegebonus von 2.000 Euro noch schnell am Jahresende 2022. Allerdings brutto – somit enteignet die schwarzgrüne Regierung ihre “Wertschätzung” mit Steuern und Abgaben sofort wieder um die Hälfte. Und wird ein*e Pfleger*in wegen des ungewohnt hohen Arbeitsaufkommens, dem Stress und dem Leistungsdruck selbst krank, bleibt als Wertschätzung nur mehr ein Fußtritt.

Eine Pflegeassistentin berichtet im Gespräch mit Unsere Zeitung, dass sie zwanzig Jahre lang als ausgebildete Pflegeassistentin in der Pflege und Betreuung älterer, physisch, psychiatrisch belasteter Menschen, in Assistenzjobs bei betreutem Wohnen und in der Schulassistenz gearbeitet hat. Oftmals mangels existenzsichernden Arbeitsverhältnissen in sogenannten „Mini-Teilzeitbeschäftigungen“ bei mehreren Dienstgeber*innen gleichzeitig, um überhaupt ein Einkommen zum Auskommen zu haben. Daneben hat sie noch viel (Frei)zeit für die Weiterbildung und ihre Zusatzausbildung zur Pflege psychisch erkrankter Personen  investiert. Der Einsatz hatte Folgen und führte für die Pflegekraft zu Depressionen und psychischer Totalerschöpfung.

Ihr wurde für ein Jahr befristet die Berufsunfähigkeitspension gewährt, zweimal wurde diese verlängert. Aber auch danach, eineinhalb Jahre vor der Regelpension, war laut ihren Ärzt*innen gesundheitlich nicht an Lohnarbeit zu denken. Nur diesmal verweigerte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Verlängerung der Berufsunfähigkeitspension. Also Berufung und der Canossagang zum AMS. Trotz anderslautender Befunde war betroffene Pflegeassistentin zu einer Vereinbarung mit dem AMS gezwungen, die teilweise das Gegenteil behauptete. Denn anders hätte sie keine Berechtigung auf eine Arbeitslosen- und in weiterer Folge Notstandshilfeleistung gehabt.

Ihr nuniger Lebensinhalt: das Warten. Auf AMS-Termine, auf AMS-Zuweisungen, auf die Termine der Untersuchungen von vier gerichtlich beeideten Sachverständigen auf den Gerichtstermin. Dazu kommt noch das sich Unnutzfühlen – alles in allem weder Heilung noch Besserung dienlich, sondern die Depression verschlimmern sich noch zusätzlich. 

Dann endlich, auch die Gerichtssachverständigen meinen, dass keine Tätigkeit in Pflege und Betreuung mehr zumutbar ist. Aber das Arbeits- und Sozialgericht meint, dass nach geltender Judikatur selbst unter Berücksichtigung absolvierter Weiterbildungen und Seminare im Pflegebereich die Ausbildung als Pflegeassistentin nicht einer Ausbildung in einem Lehrberuf und keiner Angestelltentätigkeit entspricht. Die betroffene Pflegeassistentin könne ja am Arbeitsmarkt beispielsweise als „Geschirrabräumerin” in der Systemgastronomie arbeiten. Österreichweit, denn Wohnsitzwechsel, sowie Tages- und Wochenpendeln seien zumutbar.

Die besagte Pflegeassistentin hat ihre Klage schließlich zurückgezogen. Es sei gesünder, das halbe Jahr bis zur Regelpension im Notstand durchzutauchen, als weiter auf ein ohnehin negativ zu erwartendes Urteil zu warten. Die Bundesregierung will jetzt eine Pflegelehre. Problematisch, denn Jugendliche mit 15 Jahren befinden sich selbst noch in einem psychologisch sensiblen Entwicklungsstadium. Ob damit aber zumindest das Problem des fehlenden Berufsschutz für Pflegeassistent*innen wegfällt, das steht trotzdem nur in den Sternen.

(erschienen am 9.1.2023 bei der Internetzeitung „Unsere Zeitung„)

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