…, wird oft als Kurzanalyse zur Bewertung der Handlungsweise der kleinen Verhandlungspartner*in benutzt.
So auch von der SPÖ gegenüber den Grünen wegen ihrer Zustimmung zur abermaligen, dreimonatigen Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeiter*innen und Angestellten. Die grüne Drumherums-Rechtfertigungen seinen nur fadenscheiniges Herausgerede.
In der Parlamentsdebatte fragte Nationalrat, ProGe- und FSG-Vorsitzender Rainer Wimmer den grünen Sozialsprecher Markus Koza, ob er sich da noch in den Spiegel schauen kann. Dieser nicht mundfaul konterte wütend, dass es die SPÖ war, die aufgrund einer Sozialpartner*inneneinigung im Jänner dagegen war und der lauteste Protest der FSG ein Schweigen war. Meint er, dass es sich da um ein Paradoxem, des „über Tisch ziehen lassen“ der mitgliedermäßig weit größeren Verhandlungspartner*innen ÖGB und AK handelt?
Anderer Schauplatz, gleiches Schauspiel
Die Sozialpartner*innen haben sich auch bei der Kurzarbeit geeinigt. Mit Juli werden zwei Modelle nebeneinander angeboten. Diese Neuregelung wurde jetzt zeitgleich mit der Kündigungsfrist-Angleichungsverschiebung im Parlament beschlossen.
Für die besonders betroffenen Branchen, die weiter unter pandemiebedingten Schließungen oder Lockdown-Maßnahmen fallen und mindestens 50 Prozent Umsatzausfall haben, gelten bis Jahresende im wesentlichen die selben Bedingungen wie bisher, dass die Arbeitszeit kann bis auf null Prozent sinken kann und der Lohnausgleich bei 80 bis 90 Prozent des früheren Nettolohns liegt.
Das zweite Modell der „regulären Kurzarbeit“ gilt für die anderen Branchen, die weniger betroffen sind. Es gilt ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe. Es gilt eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit, die Nettoersatzraten für die Arbeitnehmer bleiben allerdings gleich.
Abschlag 15 Prozent
Von der bisherigen Beihilfenhöhe ist ein Abschlag von 15 Prozent vorgesehen, den die Unternehmer*innen tragen müssen.
Dafür bekommen sie „das Zuckerl“ eines verpflichtenden Urlaubsabbau in produktivschwachen Zeiten und die Möglichkeit zwischen zwei Kurzarbeitsphasen zum Personalabbau, allerdings nur Zustimmung der Sozialpartner*innen.
Nettoersatzrate versus Zwangsurlaub?
Die Nettoersatzraten bleiben zwar aber der Zwangsurlaubsabbau ist ein Angriff auf das Urlaubsgesetz, dessen Sinn des Erholungswert von der Arbeit besteht.
Die Parlamentskorrespondenz beweist es: Mit einem Abänderungsantrag ergänzten die Koalitionsfraktionen, dass (…) die Möglichkeit, vom Urlaubsgesetz abweichende Regelungen zu treffen, um Urlaubsansprüche aliquot zu verbrauchen, Ende Juni 2022 wieder außer Kraft treten.“
AK-Präsidentin Renate Anderl bezeichnet die Regelung für „gelungen, gut und für beide Seiten sehr wichtig“ und ÖGB-Präsidenten Wolfgang Katzian sieht für „möglichst viele Arbeitnehmer*innen möglichst lange ihren Arbeitsplatz gesichert“.
Aber weder von der AK-Präsidentin vom ÖGB-Präsidenten nicht einmal ein Nebensatz zu den Zwangsurlaubsmaßnahmen. Auch auf den Homepage-Seiten bei Arbeitnehmer*innen-Interessensvertretungen ist dazu nichts zu finden.
Ein Wermutstropfen
Ein „Kommunikations- und Verständnisfehler“ wie damals nach Abschluss des Generalkollektivvertrages zur „Maskenpause“, die sich danach auf alles andere als Pause von der Arbeit herausstellte. Oder aber, wurden wieder einmal die großen Sozialpartner*innen ÖGB und AK von den mitgliedermäßig kleineren „Wirtschaftsfüchsen“ mit diesen „Wermutstropfen“ für den Erhalt der Nettoersatzraten über den Tisch gezogen.
Oder aber, wurden wieder einmal die großen Sozialpartner*innen ÖGB und AK von den mitgliedermäßig kleinen „Wirtschaftsfüchsen“ mit diesem „Wermutstropfen“ für den Erhalt der Nettoersatzraten über den Tisch gezogen.
(GLB-Zeitschrift „Die Arbeit“ 3/2021)
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