Die kalte Progression – kein geeignetes Instrument für eine Umverteilung von oben nach unten!
Kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, bei der Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren durch schnittlichen Steuerbelastung führen. Weil der progressive Steuertarif nicht automatisch an die Inflation angepasst wird, steigt der Anteil des Einkommens, der versteuert werden muss. Die kalte Progression wurde 2022 abgeschafft. Nun denken einige Politiker:innen darüber nach, sie wie der einzuführen – begleitet von dem irreführenden Argument, es handle sich dabei lediglich um eine Maßnahme zur Förderung größerer Steuergerechtigkeit. Doch bereits die steigen den Löhne, Gehälter und Pensionen haben in der Vergangenheit durch eine verdeckte Steuererhöhung zur Verringerung der Kaufkraft des Nettoeinkommens beigetragen, trotz Anpassungen beim Bruttoeinkommen.
Im Herbst 2022 wurde im Nationalrat beschlossen, diese automatische Steuerfalle zu beseitigen. Zwei Drittel der Anpassungen erfolgen seither automatisch, indem Steuerstufen so wie Absetzbeträge für Alleinverdiener:innen, Pensionist:innen und den Verkehrsbereich angepasst werden. Das verbleibende Drittel sollte jährlich mit einem sozial ausgleichenden Ansatz politisch geregelt werden.
Heute steht Österreich vor einem erheblichen Budgetdefizit, das die von der EU vorgegebenen Grenzen bei weitem überschreitet. Sparmaßnahmen seien daher das Gebot der Stunde. Bereits beschlossen wurde die Abschaffung des „sozialen Drittels“ zugunsten des Staatshaushalts – eine Maßnahme, die zwar den Haushalt minimal entlastet, jedoch gravierende soziale Folgen hat. Das bedeutet, dass ab heuer etwa der Kinderzuschlag für einkommensschwache Erwerbstätige, die Erhöhung der Absetzbeträge für Verkehr und Pensionist:innen, die Anpassung der Sozialversicherungsrückerstattung und des Sozialversicherungsbonus oder die Erhöhung von Tages- und Nächtigungsgeldern für Dienstreisen entfallen. Für diese Maßnahmen wurde 2025 das „soziale Drittel“ verwendet. Die Diskussion rund um die Wiedereinführung der kalten Progression wird nun wieder lebhaft geführt – vor allem innerhalb der SPÖ. Wenig verwunderlich, schließlich wurde dieses „Körberlgeld“ in der Vergangenheit häufig als willkommener Finanzierungsspiel raum für das Finanzministerium betrachtet. Auch für Steuerreformen, die oftmals vor Wahlen eingeführt wurden, war es ein gern genutztes Mittel. Andreas Babler, SPÖ-Chef und Vizekanzler, betont zwar, dass eine Rückkehr zur kalten Progression nur unter „gerechten“ Bedingungen denkbar wäre. Doch warum er dann dem Verzicht auf das „soziale Drittel“ zugestimmt hat, bleibt unbeantwortet. Denn ab 2026 wird eben das „soziale Drittel“ der kalten Progression zur Sanierung des Budgetdefizits ein behalten.
Was stattdessen gebraucht wird, sind strukturelle Reformen: etwa eine effektive Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung oder eine Einbeziehung der Kapitalertragsteuer in das progressiv gestaltete Lohn- und Einkommensteuersystem. Ziel muss es sein, niedrige Einkommen zu entlasten und hohe Einkommen zu belasten. Auch könnten Maßnahmen wie die Abschaffung von Höchstbemessungsgrundlagen bei Sozialversicherungen sowie die Berechnung der Dienstgeber:innenbeiträge nach ihrer Wertschöpfung deutlich nachhaltigere Effekte erzielen.
