Frauenpension, ein hartes Pflaster

Foto: ZVPÖ

Die durchschnittlichen Alterspensionen von Frauen liegen mit 1.192 Euro deutlich unter denen der Männer mit 1.917 Euro. Das liegt an den geringeren Frauenerwerbseinkommen mit geringeren Stundenlöhnen, weniger Führungspositionen und vermehrter Teilzeitbeschäftigung. Denn trotz Gleichbehandlungsgesetz und Papa-Karenz liegt Familien- und Sorgearbeit meist noch bei den Frauen.

Die tatsächliche existenzielle Frauen-im-Alter-Grundlage ist ein noch härteres Pflaster. Liegt die durchschnittliche Frauenpension schon deutlich unter der Armutsschwelle (netto 1.392 Euro) kommen zahlreiche Frauen auf noch niedrigere Pensionen. Viele, überwiegend Frauen, sind auf den Bezug der Ausgleichszulage angewiesen. Etwa zwei Drittel der ausgleichszulagenerhöhten Pensionen (1.110) sind Frauenpensionen.

Frauen können derzeit noch aufgrund der Zweifach- und Dreibelastungen bereits mit 60 Jahren in Pension gehen. Anfang der 90iger Jahre wurde diese „Diskriminierung der Männer“ vom Verfassungsgerichthof mit langer Übergangszeit aufgehoben. Aufgrund der politischen Annahme, dass es etwa ein Vierteljahrhundert dauern wird bis die Ungleichbehandlung der Frauen in Arbeitswelt, Familie und Gesellschaft der Vergangenheit angehören wird, wurde beschlossen erst ab dem Jahr 2024 das derzeitige Pensions-Antrittsalter von Frauen stufenweise anzuheben.

Zwar hat sich die Annahme der vollständigen Gleichbehandlung der Geschlechter als falsch erwiesen, trotzdem wird das Pensionsanfallsalter der Frauen von 2024 bis 2033 halbjährlich angehoben: Erstmals davon betroffen sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964 (60. Lebensjahr und sechs Monate) und ab dem Geburtsdatum 1. Juli 1968 gilt das 65. Lebensjahr als generelles Pensionsantrittsalter.

Da in Österreich derzeit keine eine „Protestbewegung französischer Art“ in Sicht ist, ist die Aussetzung der Angleichung des Pensionsantrittsalter, bis die Geschlechter-Ungleichbehandlung tatsächlich der Vergangenheit angehört nur ein Wunschtraum. Leichter machbar ist ein Beseitigen vieler Benachteiligungen von Frauen z.B. beim Zugang zu Ermäßigungen:

So bekommen Frauen mit eh schon geringeren Pensionen, die mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter von 60 in Pension gehen, etwa das billigere Klimaticket erst mit 65. Daher ist eine berechtigte Forderung, dass alle Menschen mit gültigem Pensionsbescheid Anspruch auf diverse Ermäßigungen haben.

Ebenso sinnvoll ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilung der Elternkarenz für beide Elternteile und die Verdoppelung der jährlichen Pensionserhöhung bei Frauenpensionen unter dem Durchschnittswert der Männerpension. Das würde rasch dazu führen, dass diese Karenzzeiten besser für die Pensionen angerechnet werden und die Frauenpensionen rascher an das Niveau der Männer herangeführt wird.

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