Im Sommer(nach)gespräch von SPÖ-Chef Andreas Babler äußerte Christoph Badelt die Meinung, dass viele Menschen das Regelpensionsalter erreichen und oft noch pumperlgesund sind, um gerne weiterarbeiten würden und sollten. Er schlägt vor, ihnen dies mit einer Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zu ermöglichen, während gleichzeitig ein sozialer Ausgleich für diejenigen bereitgestellt werden sollte, die es bis dahin nicht schaffen: “Dies wäre eine gute Position für die Sozialdemokratie!”
Als Präsident des Fiskalrates sollte ihm bewusst sein (und das ist er sicher auch), dass das Erreichen des Pensionsalters (derzeit 65 Jahre für Männer und schrittweise ansteigend auch für Frauen) einen Anspruch auf Pension bedeutet, aber keine Verpflichtung zum Austritt aus dem Berufsleben. Wer das Alter erreicht hat, kann weiterarbeiten und den Pensionsantritt hinauszögern. Außerdem gibt es seit dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen.
Was steckt hinter dieser Aussage des sogenannten Wirtschaftsexperten? Es geht nicht um die freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um verpflichtende Lebensarbeitszeitverlängerung. Wer dies nicht schafft, soll zwar sozial abgesichert sein (was auch immer das konkret bedeutet, denn die aktuelle Ausgleichszulage mit netto 1.230 Euro liegt über 1.000 Euro unter der geltenden Armutsgrenze), muss aber mit erhebliche Abschlägen seine Pension kürzen.
