Der Innsbrucker Gemeinderat forderte eine Vier-Prozent-Hürde. Auf Gemeindeebene ein einzigartiges Wahlergebnis-Hindernis. Als Begründung der Sperrklausel musste die “Zerfledderung” mit der “einhergehenden Unregierbarkeit” des Innsbrucker Gemeinderats herhalten.
Bei der Gemeinderatswahl 2018 teilten sich die vierzig Mandate auf insgesamt zehn Listen – davon vier unter der ominösen Vier-Prozent-Hürde – auf. Allerdings nicht die kleinen Gemeinderatsfraktionen schufen Probleme, sondern die „fünf Stadtsenats-Größen”. Denn um „eine stabile Mehrheit“ zu haben, bedurfte es einer Koaltition mit Grünen, Für Innsbruck (FI), ÖVP und SPÖ.
Die Performance dieser Vierer-Bande war alles andere als erfolgsgekrönt, vielmehr trudelte sie in Krise zu Krise. Der Supergau der „Stadtsenats-Vierer-Koalitions-Zerissenheit“ war erreicht als die rechtskonservativen Partner:innen FI und ÖVP das Bettchen mit den Grünen gegen das mit Rechtsaußen tauschte und ihrer Ex-Partnerin einen blaunen Vize unterjubelten. Im folgenden “freien Spiel der Kräfte” kam es dann zu unverständlichen Alleingängen des Bürgermeisters und sowie die Grünen, als auch die SPÖ spalteten sich.
Die Vier-Prozent-Hürde hat trotzdem Vorteile für die Großen: Sie haben mehr Zeit für ihren Streit und nicht mit den Anliegen der Kleinen verplempern. So nebenbei wird mit den zusätzlichen Mandaten die Parteisäckel etwas aufgebessert.
Die Stadtparteien von FI und ÖVP, aber auch der FPÖ pfeifen und ihre Landesparteien stehen „Bei Fuß!“. So war die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Tiroler Landtag kein Problem. Noch dazu, weil auch die NEOS für die Demokratiehürde ihr Ja-Wort zu diesem Ansinnen gab. Ein „Ge(h) org” der Sonderklasse kam von der Partei mit dem “Sozial” und “Demokratie” im Namen. Ohne jeglicher Wortmeldung und Erklärung wurde ebenfalls dem demokratiepolitisch gefährlicher Weg zugestimmt. Der Verlust an Meinungsvielfalt und an Wähler:innen-Willen wird offensichtlich nur als “kleiner Kollateralschaden“ und der daraus zu erwartende Rückgang der ohnehin nicht berauschenden Wahlbeteiligung wird nicht einmal als das eingeschätzt.
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