Bis zum 1. Januar 1976 wurde in Österreich der Mann offiziell als das Oberhaupt der Familie betrachtet. Laut Gesetz hatte „die Frau ihm in allen Entscheidungen untertan zu sein“. Dies änderte sich erst mit der einstimmigen Verabschiedung der Familienrechtsreform durch den Nationalrat im Juli 1975, die schließlich Anfang 1976 in Kraft trat. Vor dieser Reform … [weiterlesen]
