Wir bleiben dabei

Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld RAUF“ wurde von 86.217 Frauen und Männern unterstützt. Damit wurde das Quorum von 100.000 Unterstützer*innen nicht erreicht.

Damit finden die Forderungen nach der Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf eine mindestens 70prozentige Nettoersatzrate und eine Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen nicht direkt den Weg ins Parlament.

Thema sensibilisiert

Der Politikwissenschaftler Emmerich Tálos zum Ergebnis: „Was wir erreicht haben, ist, dass wir die Probleme der Arbeitslosigkeit und die materiellen Probleme arbeitsloser Menschen einer breiten Öffentlichkeit vermittelt und dafür sensibilisiert haben. Das Parlament sollte die Forderungen berücksichtigen. Es ist Zeit, dass eine Reform wieder eine Verbesserung für die Menschen bringt.“

In eine ähnliche Kerbe schlagen die beiden Zustellungsbevollmächtigen Irina Vana (Sozialwissenschaftlerin) und Norbert Bauer (FCG-Hotel-Betriebsrat): Irina Vana spricht von „sozialen und ökologischen Herausforderungen, die mit neoliberalen Bestrafungsfantasien nicht zu bewältigen sind“ und verlangt weiter „eine existenzsichernde Versicherungsleistung, höhere Löhne und eine soziale und psychische Stärkung.

Norbert Bauer meint, dass die ÖVP das Image der Partei der Reichen ablegen und sich ihrer christlich-sozialen Wurzeln besinnen muss, denn „die dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes hilft vor allem jenen, die am meisten unter der Teuerungswelle leiden.“

GLB kritisiert ÖGB

Für die Fraktion des Gewerkschaftlichen Linksblock im ÖGB liegt zum Nichterreichen der notwendigen Unterstützungsunterschriften ein Riesenmanko bei der ÖGB-Führungselite. Ihre „not-fish-not-meat“-Politik mit dem Stehsatz, dass „der ÖGB prinzipiell kein Volksbegehren direkt unterstützt“ war ein unwürdiges Schauspiel und ein großer Sargnagel für das Volksbegehren.

Der Verzicht auf einen klaren Aufruf und eine breite Mobilisierung der Mitglieder war für das Scheitern des Volksbegehrens klar mitentscheidend. Die Folgen spüren wir jetzt, es wird nicht nur über ein degressives Arbeitslosengeldmodell nachgedacht, sondern der AMS-Chef Kopf verlangt eine zehn- bis vierzehntägige Sperrfrist für alle neuen Arbeitslosen.

Das Verhalten ist einfach unverständlich, da die Anliegen des Volksbegehrens eins zu eins der Forderungslage der Gewerkschaften entsprachen. Unverständlich, weil FSG, AUGE und GLB das Volksbegehren unterstützten. Und, mit einem erfolgreichen Volksbegehren im Rücken wäre es für die Regierung deutlich schwieriger, das Anliegen nach einem armutsfesten Arbeitslosengeld zu ignorieren.

Eine historische Chance ist vertan. Übrigens die Fraktion der Sozialdemokratischen Gewerkschafter*innen sprang noch im letzten Moment als Unterstützerin des Volksbegehrens auf. Ist das nicht schon als ÖGB-Führungseingeständnis zur falschen Haltung bei der Unterstützung des Volksbegehrens „Arbeitslosengeld Rauf“ zu sehen?

Für den GLB ist aber auch bei der Volksbegehrensinitiative Selbstreflexion notwendig. Denn: Warum hat bei den sieben aufliegenden Volksbegehren nur das Begehren „Arbeitslosengeld Rauf“ die notwendigen Unterstützungsunterschriften nicht erreicht, und wo hätte anders, effizienter gehandelt werden können? Ein späteres Einreichen des Volksbegehrens, mehr Präsenz und Aktionismus auf der Straße, ein besseres Mobilisierungskonzept?

(ursprünglich veröffentlicht in der GLB-Zeitschrift „Die Arbeit“ Nr. 3/2022)

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