Die Finanzierung von Seniorenwohnheimen stellt viele Gemeinden und Gemeindeverbände vor stark steigende finanzielle Herausforderungen. Die stationäre Pflege obliegt zwar den Ländern,aber die höheren Instanz – einschließlich des Bundes – zeigen sich nicht bereit, mehr Mittel bereitzustellen, da angeblich sparen angesagt sei.
Bereits jetzt fließt ein Großteil der Pensionen und das Pflegegeld vollständig in die Heimfinanzierung. Die Bewohner:innen bleiben nur 20 Prozent der Pension als Taschengeld und der 13. und 14. Pensionsbezug – und genau auf diese Sonderzahlungen rückt jetzt der Fokus zur Finanzierung des Heimlebens. Diese Debatte flammt immer öfter auf: von den Landessozialreferent:innen oder dem Gemeindebund.
Jetzt scheint jedoch Tabula rasa geplant zu sein. Vorarlbergs Soziallandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) fordert eine einheitliche Regelung für den Zugriff auf die Sonderzahlungen der Senior:innen. Derzeit verhindert der Paragraf 105 im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz diese Praxis. Aber bereits in der letzten Pflegeentwicklungskommission wurde das Anliegen vorgetragen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) plädierte dafür, auf den Zugriff zumindest auf das Weihnachtsgeld (nicht auch für den 13. Pensionsbezug?) zu verzichten. Eine Einigung konnte noch nicht erzielt werden, aber die Diskussion darum wurde damit weiter verschärft.
Und die Betroffenen?
Für Pensionist:innen in Senor:innen- oder Pflegewohnheimen ist es jetzt schon schwierig, mit den verbleibenden 20 Prozent ihres Pensionseinkommens ein menschenwürdiges Leben bei vollem sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe zu führen. Sie müssen damit persönliche Bedürfnisse wie Haarschnitt, Fußpflege, spezielle Hygieneartikel, aber auch Kaffeehausbesuch und Ähnliches bestreiten.
Nur zur Erinnerung, die durchschnittlichen Nettopensionen für Frauen liegen knapp über 1.500 Euro. Ihre Taschengeldhöhe liegt für diese lebensnotwendigen Ausgaben bloß bei 10 Euro täglich – und zahlreiche Pensionist:innen liegen sogar noch darunter. Der 13. und 14. Pensionsbezug sind daher ohnehin nur der Notgroschen für ein würdevolles Leben im Alter, bzw. dafür, sich gelegentlich “etwas Besonderes”, wie neue Kleidung, leisten zu können.
Die Menschen in den Senior:innen- und Pflegewohnheimen dürfen nicht auch noch um den letzten Rest ihrer sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe und Würde beraubt werden. In einem Sozialstaat muss die öffentliche Hand soziale Verantwortung tragen.
