Die Dürrehilfe für Österreichs Bäuerinnen und Bauern ist beschlossen. Eine der Maßnahmen beinhaltet das vorübergehende Aussetzen der Beiträge zur bäuerlichen Sozialversicherung für zwei Monate, was einen Betrag von 140 Millionen Euro ausmacht. Nicht gerade klug, da sie alle Landwirt:innen unterstützt – unabhängig davon, ob sie direkt von der Dürre betroffen sind oder nicht. Allerdings ist diese Maßnahme auch aus anderen Gründen mit Vorsicht zu genießen:
Von den 140 Millionen Euro entfallen etwas mehr als ein Fünftel auf Pensionsversicherungsbeiträge. Ständig hören wir fälschlicherweise, dass die staatliche Finanzierung der Pensionen nicht mehr gesichert sei. Dabei werden unverschämterweise auch Beiträge, die keine Pensionsleistungen betreffen, sondern Sozialausgaben sind (wie die Kosten für Ausgleichszulagen oder Ersatzbeiträge für Zivil- oder Kinderbetreuung), den Budgetkosten zugerechnet.
Ich wette schon heute, dass fälschlicherweise auch der Ausfall der bäuerlichen Beitragszahlungen zur Sozialversicherung durch die Dürrehilfe in die angeblich unzureichende Pensionsfinanzierung einfließen wird, um uns um uns die Notwendigkeit des länger buggelns in unsere Köpfe einzuhämmern.
