Frauenpensionsalter als Einstiegsdroge

Nächstes Jahr wird das Frauen-Pensionsanfallsalter erhöht. Der frühere Pensionsantritt galt als Ausgleich für die Mehrbelastung durch Beruf und Care-Arbeit. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung ausgehebelt: Mit einer langen Übergangszeit, um vorher die Ungleichbehandlung bei Arbeit und Familie zu beseitigen. Die Gleichbehandlung der Geschlechter ist ferner liefen, trotzdem wird das Frauen-Pensionsanfallsalter erhöht: Halbjährlich, ab dem Geburtsdatum 1.1.1964 wird es um je ein halbes Lebensjahr erhöht, bis 2028 für alle das 65. Lebensjahr als Pensionsantrittsalter gilt.

Während sich ÖGB, Gewerkschaften und AK mit dem faulen Deal abgefunden haben, sehen ihn die neoliberalen Wirtschaft”experten” als Einstiegsdroge für eine generelle Pensionsalter-Erhöhung: Die Einen, zum Beispiel der Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS) Holger Bonin, verlangen „perspektivisch“ ein Antrittsalter von 67 Jahren. Die Anderen, zum Beispiel der Tiroler Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Walser, wollen Pensionist:innen „lediglich unfallversichert“ beschäftigen.

Argumentiert wird mit der Lebenserwartung und den Pensionskosten. Tatsächlich ist die Lebenserwartung gestiegen, aber ebenso der krankmachende Leistungsdruck. So sinkt die Lebenserwartung in Gesundheit und länger arbeiten wird dies noch verschlimmern. 

Will man die Pensionskosten nachhaltig sichern, muss die Dienstgeber-Beitragsberechnung neu organisiert werden. Weg von der den Faktor Arbeit belastenden Pro-Kopf-Berechnung, hin zu einer wertschöpfungsorientierten Beitragsberechnung. Ein Ausgleich, der bereits bei der Industriellen Revolution angebracht gewesen wäre und angesichts der digitalen Transformation unerlässlich ist.    

(Kommentar für die GLB-Zeitschrift „Die Arbeit! Nr. 4/2023)

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