Die Hacklerregelung ist Geschichte: Ab 2022 müssen jene, die trotz 45 Beitragsjahren mit 62 Jahren in Pension gehen mit einem jährlichen 4,2 Prozent-Abschlag bei ihrer „Versicherungsleistung Pension“ rechnen. Nicht etwa bis zum Regelpensionsalter, sondern bis sie „der Tod vom Abschlag erlöst“. Dafür bekommen sie „als Ausgleich“ ein Frühstarter-Almosen. Argumentiert wird dies – besonders von grünen Regierungsministrant*innen – mit „Gender-Gerechtigkeit“ und „Altersarmutsbekämpfung“.
Aber es kommt es zu weiterem Pensionsraubzug: Im ersten Jahr der Pension wird die Pensionsanpassung gekürzt. Wer im Februar in Pension geht bekommt im Folgejahr nur 90 Prozent, im März 80 Prozent usw. Wer im November oder Dezember in Pension geht bekommt überhaupt keine Pensionsanpassung im ersten Jahr der Pension. Eine fatale Entscheidung, das sich die verringerte Pensionsanpassung dann in Folge (negativ)zinzeszinsartig jährlich summiert.
JedeR kann sich selbst ausrechnen, ob die Jungpensionist*innen die steigenden Kosten für Wohnen und Lebenshaltung auch nur anteilsmäßig betrifft oder ihnen von der schwarzgrünen Regierung ein Teil ihrer Inflationsabgeltung gestohlen wird.
Abgesehen davon, wie ein Frühstarter-Almosen von 60 Euro brutto Armut im Alter lösen soll, bleibt auch die Frage, ob die gekürzte Pensionsanpassung auch zur „Gender-Gerechtigkeit“ und „Altersarmutsbekämpfung“ dient?
Abschließend würde mich als Gewerkschafter noch brennend interessieren, ob jenes, was ihnen bei Pensionen recht ist, in Zukunft auf bei den Kollektivverträgen billig ist? Denn, ich bin gespannt, wann findige Mahrers oder Knills danach rufen, dass zukünftig auch bei den Kollektivverträgen „das Betriebs- und Unternehmen-Neuzugangs-Humankapital“ nur anteilig von der KV-Lohnerhöhung mitnaschen darf…
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