Ja, aber…

Ab 2023 gehört die kalte Progression der Vergangenheit an, zumindest teilweise. Zwei Drittel der schleichenden Steuererhöhung werden durch die automatische Anpassung der Steuerstufen und Absetzbeträge ausgeglichen. Über das dritte Drittel entscheidet die Regierung,  2023 sollen damit die kleineren Einkommen bevorzugt werden. 

Ein Solidarausgleich, denn man etwas Positives abgewinnen kann. Warum kommt es aber nur zu einer Umverteilung innerhalb der Klasse, warum nicht auch ein kräftiger Solidarbeitrag bei Gewinn und Vermögen? Außerdem könnte man für die steuerliche Hilfe der Kleineinkommen auch zusätzliche, höhere Steuerstufen im oberen Bereich einführen.

Fragwürdig ist die Berechnung der Inflationsabgeltung. Während die Inflationsrate derzeit bei 10,5 Prozent liegt, wird sie beim Ausgleich der kalten Progression 2023 bei der Hälfte angesetzt. So wird auch zukünftig unser Einkommen von schleichender Steuererhöhung geschmälert.

Gefinkelt zeigen sich die Knills, die Mahrers & Co. Sie wollen die Abgeltung der ungerechten Steuererhöhung bei den KV-Verhandlungen mit einbeziehen. Die Lohnanpassungen sollen um den “gewonnen Teil” des Steuerverzichts kürzer ausfallen. Das heißt im Klartext, unser Steuerausgleich soll in ihre Gewinn-Töpfen umverteilt werden.. Dazu gibt es nur ein klares NEIN.

Insgesamt kommt vom GLB ein JA zur Abschaffung der kalten Progression. Die Linksgewerkschafter*innen verlangen allerdings die Berücksichtigung der echten Inflationsrate und statt der Zweidrittel- eine automatische Gesamtabgeltung mit der Einführung einer deutlich spürbaren Steuerstufe für Spitzeneinkommen. 

Ein Beitrag für die GLB-Zeitschrift „Die Arbeit“ Nr. 4/2022

Teilen

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*