Sozialdemokratisches Eigentor

Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Der Verfassungsgerichthof hat entschieden: Die Parität zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in der Sozialversicherung ist verfassungskonform, da sie sich an der „historisch verankerten Sozialpartnerschaft“ orientiert. Begründet wird das, dass nach österreichischer Verfassung die Organe der Sozialversicherung nach demokratischen Grundsätzen zu bilden sind und dem Gesetzgeber bei der Umsetzung ein erheblich rechtspolitischer Spielraum gegeben wurde.
Waren aber die Sozialversicherungsträger seit ihrer Gründung tatsächlich Teil der Sozialpartnerschaft oder wurden sie – vor allem von Sozialdemokratie und deren Gewerkschaftsführer*innen – jahrzehntelang dazu instrumentalisiert? Fakt ist, dass der Ursprung unserer Sozialversicherung weit zurückliegt und Sozialminister Ferdinand Hanusch großen Anteil dazu trägt. In seiner Zeit wurden Acht-Stunden-Tag und der bezahlte Urlaub gesetzliche Realität. Er initiierte überdies die Schaffung von Betriebsräten, der Arbeiterkammer und den Aufbau der Sozialversicherung.

Nur, die eigentliche Frage ist, konnten diese Arbeiter*innen-Schutzbestimmungen aufgrund der Großtat sozialpartnerschaftlichen Verhandelns oder durch den gestiegenen Drucks des steten, konsequenten und selbstbewussten Klassenkampfes der arbeitenden Bevölkerung umgesetzt werden? Die arbeitende Bevölkerung kämpfte dafür endlich bei ihren Existenzrisken bei Arbeitslosigkeit und Krankheit nicht mehr auf Gutwill und Almosen angewiesen sei. Sie verlangten ein gesetzlich gesichertes Risikoabsicherungssystem bei dem die Versicherten das Sagen und die Entscheidungshoheit haben.

Die – auf im Urteil verwiesene – Sozialpartnerschaft entwickelte sich erst in den 40iger- und 50iger-Jahren, nämlich mit den fünf Preis-Lohn-Abkommen. Während die Lebensmittelpreise explodierten stiegen die Einkommen aus Arbeit dagegen weit geringer. Dies führte 1947 zum ersten Lohn-Preis-Abkommen. Es wurde zwischen Arbeiterkammer und ÖGB einerseits, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer andererseits abgeschlossen und wurde von der Bundesregierung gebilligt.

Den Arbeiter*innen stank die daraus entstandene Ungleichbehandlung zwischen Preis- und Lohnentwicklung mächtig an. Beim vierten Preis-Lohn-Abkommen äußerte sich ihr Unmut in einer breiten Streikbewegung (Oktoberstreiks 1950). Statt diesen Arbeiter*innenaufstand zu unterstützen zog es die österreichische Gewerkschaftsführung vor, die streikenden Arbeiter*innen niederzuprügeln, führende Gewerkschafter*innen für ihr solidarisches Engagement vom ÖGB auszuschließen und 1957 bei der Gründung der informellen agierenden Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen maßgeblich beteiligt zu sein.

Historisch gesehen sind also die selbstverwalteten Sozialversicherungsträger nicht auf die Sozialpartnerschaft zurückzuführen, deren Grundstein wurde erst viel später geschaffen und später die Sozialversicherungsträger dafür instrumentalisiert. Jahrzehntelang wurde vor allem Sozialdemokratie und ihrer Gewerkschaftsführer*innen die angebliche „Erfolgsgeschichte Sozialpartnerschaft“ hochgejubelt. Selbst als „Partner Wirtschaft“ diese aufgekündigte, mit den Füßen trat, verhöhnte und verspottete haben SPÖ, ÖGB & Co. deren. nachgeweint und zurück gebettelt.

Nachdem auch der Verfassungsgerichtshof diesem jahrzehntelangen Lobgesang auf den Leim gegangen ist stellt sich diese Lobhudelei als grobes Eigentor heraus,. Denn nochmals, Ziel der Krankenversicherung war eine von Versicherten selbstverwaltete Risikoabsicherung und nicht sozialpartnerschaftlich paritätisch besetzte Gremien. Und die Unternehmer*innen sind nun mal nicht Versicherte!

Und jetzt? Gesetze sind weder gottgewollt, noch immerwährend – sie sind Ausdruck politischer Kräfteverhältnisse. Daher ein sofortiges Ende des schon peinlichen Sozialpartnerschaftsnachgeweine! Erinnern wir uns des Ursprungs: Nicht „sozialpartnerschaftliche Kompromisse“, sondern konsequenter Kampf für unsere Klasseninteressen verändert das für uns äußert ungünstig verteilte politische Kräfteverhältnis. So kann der vorübergehende Rückschritt in der Geschichte der Arbeiter*innenbewegung wieder rückgängig machen.

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