Neue Regierung, alter Trott…

…, das sehen K&K natürlich anders. Kanzler Kurz betont, das „Beste zweier Welten“ vereinbart zu haben, Juniorpartner Kogler, dass es nur eine Welt gibt, aber dafür mehrere Sichtweisen. Maßnahmen der Vorgängerregierung wie 12-Stundentag, 60-Stundenwoche oder die Beschneidung der Selbstverwaltung werden „trotz grüner Handschrift“ nicht zurückgenommen. Eine Tatsache, die beim Grünen-nahen UGvida-Bundessekretär Herbert Orsolits Zorn verursacht. Per Wutbrief an Kogler erklärt er den Rückzug aus seinen grünpolitischen Ämtern und legte auch sein Mandat in der AK-Wien zurück.

Kapitel Arbeitswelt unkonkret und kurz

Die Regierung kündet die Halbierung der Armutsgefährdeten an und denkt eine Anhebung der Mindestlöhne an, wenn kein KV-Lohn vorhanden ist, und zwar mit Maßnahmen des Bundeseinigungsamtes. Doch ihr Mindestlohn zielt auf das KV-Lohn-Niveau der gewerblichen Wirtschaft ab, das deutlich unter der Wahlkampf-Forderung der Grünen (1.750 Euro) liegt.

Im Gegensatz zu Schwarz-Blau ist diesmal von Senkung der AK-Umlage und Reduzierung der betrieblichen Mitbestimmung keine Rede. Gefährlich allerdings ist die Ankündigung einer Prüfung der Kammerwahlordnungen und „Entbürokratisierung“. Will man so die „rote Kammer“ zum Schweigen bringen?

Bei der Lehrausbildung setzt Schwarz-Grün auf Lehre mit Matura, bessere Durchlässigkeit zwischen Lehre und anderen Bildungswegen durch verpflichtende Weiterbildung für Lehrlingsausbilder*innen und Wiedereinführung der Ausbildungsfortschrittskontrolle. Im Grunde genommen sinnvoll, aber konkrete Pläne und Modelle fehlen. Immerhin gibt es ein Bekenntnis zur „ausreichenden“ Finanzierung überbetrieblicher Lehrwerkstätten.

Der umstrittene „AMS-Algorithmus“ soll „evaluiert, adaptiert und weiterentwickelt“ werden. Verlangen Schwarzgrün an anderer Stelle die Hebung der Mindestlöhne, zielt die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ darauf die Lohngrenzen zu senken.

Positiv zumindest, dass die Notstandshilfe diesmal nicht abgeschafft werden soll. Negativ dafür die Verschärfungen beim Arbeitslosengeld: Verklausuliert sollen Arbeitslose „angereizt“ werden, schneller ins Erwerbsleben zurückzukehren.

Genauso furchtbar, die „Weiterentwicklung“ von Kurzarbeit: Diese soll künftig auch bei der Umstellung auf ökologische oder digitale Produktionsprozesse möglich sein. Und mit dem geplanten Zeitwert- und Bildungskonto könnten Altersteilzeit, Bildungs- und Pflegekarenz ersetzt werden.

Gefährlich muten die Überlegungen an, den „Faktor Arbeit zu entlasten“: Die „Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion“, „Entgeltfortzahlung evaluieren“ und eine Verlagerung der Finanzierung der Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft oder längerer Krankheit von den Unternehmen zur Sozialversicherung. Das lässt einen weiteren Raubritterzug gegen die Sozialversicherung befürchten.

Zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie begnügt man sich mit der „Überprüfung“ der Beschäftigungsformen, „um eine sachgerechte Zuordnung (…) und damit den arbeits- und kollektivvertraglichen, berufsausbildungsmäßigen und persönlichen Arbeitnehmerschutz zu sichern“. Was ist mit Kinderbetreuung und dementsprechenden Einrichtungen?

Sammelsurium Pflege

Einerseits wird von „gesellschaftlichem Auftrag“ gesprochen, anderseits von Aufbau unentgeltlicher Angehörigenpflege. Interessant ist die angekündigte Pflegeversicherung im Rahmen der Sozialversicherung: Sinnvollerweise die Erweiterung der Selbstverwaltung um das Risiko Pflegebedürftigkeit oder ein zweiter Versuch der AUVA-Ausplünderung? Da eine wertschöpfungsorientierte Beitragserweiterung fehlt, ist eher Schlimmes zu erwarten.

Ebenso wie beim „Pflege Daheim-Bonus“ mit der unbezahlten Angehörigenpflege zum Nachteil für die Frauenbeschäftigung. Ebenfalls ein Humbug ist die Pflegelehre: Die Pflegeausbildung bedarf einer qualifizierten Verbesserung und keine Nivellierung nach unten.

Es gibt ein Bekenntnis zum Pensionssystem, jedoch ohne Weiterentwicklung, ohne Senkung der Lebensarbeitszeit oder Umstellung der Dienstgeberbeiträge auf die Wertschöpfung. Ebenso fehlt ein Lösungsansatz gegen die teilzeitbeschäftigungsbedingte Altersarmutsproduktion. Das automatische Pensionssplitting bis zum 10. Lebensjahr der Kinder ist dafür kein taugliches Mittel.

Steuerreform: Bitte warten!

Die Lohnsteuersenkung der ersten drei Steuersätze von 25, 35 und 42 auf 20, 30 und 40 Prozent und die Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent für Einkommensmillionär*innen ist zu begrüßen. Vergessen wird dafür auf einen dauerhaften Ausgleich der „kalten Progression“.

Der Koalitionspakt setzt zwar die Verschlechterungen von Schwarz-Blau nicht voll fort, tastet sie aber auch nicht an. Trotz mancher Verbesserungen für Lohnabhängige wird die Vertiefung der neoliberalen Politik fortgesetzt. Weil aber bereits am Tag nach der Angelobung der Regierung die Wiedereinführung der Pensionsabschläge für Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben, verkündet wurde, bleibt auch die Frage, welche Überraschungen noch dazu kommen werden.

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