Der Tiroler Tageszeitung zufolge steht der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz vor einer möglichen Anklage wegen Steuerhinterziehung. Der Vorwurf lautet, dass er Bestechungsgelder nicht in seiner Einkommenssteuererklärung angegeben habe. Konkret geht es um fast zehn Millionen Euro Bestechungsgelder. Dadurch soll dem Finanzamt ein Schaden von 4,9 Millionen Euro entstanden sein.
Aber warum sollte es bei Bestechung lediglich die Nachzahlung der Einkommenssteuer und eine Strafe wegen Steuerhinterziehung bleiben? Bestechung ist schließlich illegal. Täter:innen, die damit erwischt werden, haben das eingenommene „Körberlgeld“ nicht nur vollständig an die Finanz abzuliefern, und idealerweise auch noch eine zusätzliche Strafzahlung leisten, die den Betrag verdoppelt.
Das wäre nicht nur eine finanziell lohnende Maßnahme für das Finanzamt und die Steuerzahler:innen, sondern würde zugleich eine deutliche abschreckende Wirkung erzielen. Eine klare Win-Win-Situation für alle ehrlichen Steuerzahler:innen und den Staatshaushalt.
