Halbe-halbe verlangen ÖGB und AK bei Väterkarenz und Teilzeitarbeit. Nicht, dass gesteigender Väterkarenz bedarfslos wäre oder höhere Frauenpensionen nicht dringend notwendig wären, aber dieser hlabherzige Vorschlag bringt wiederum nur Umverteilung innerhalb der Klasse: Durch eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich und durch höhere Mütterpensionen“ auf Kosten der Pension ihrer Lebenspartner. Und der Ausgleich durch den 250-Euro-Bonuszahlung aus Familienlastenausgleichfond (FLAF), den tragen sie sich auch noch selber.
- Ja, eine 30-Stundenwoche ist unabdingbar: Aber bei vollem Lohn- und Personalausgleich! Das oft gehörte Argument der „Nichtfinanzierbarkeit“ ist nur eine uralte Kapitalismusmär. Denn, den Lohnausgleich haben wir uns schon längst durch die gestiegene Produktivität, also unsere Arbeitsleistung, unseren Fleiß bereits längst erarbeitet.
- Ja, mehr Männer in Kinderkarenz sind unabdingbar: Aber solange der Verdienstverlust zwischen Mütter und Väter so gravierend unterschiedlich ist. Wird sich an der Ist-Situation wenig ändern. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und eine saftige Erhöhung im unteren Einkommenssegment durch einen gesetzlichen, steuerfreien und indexierten Mindestlohn in der Höhe von 15 Euro pro Arbeitsstunde.
- Ja, höhere Pensionszahlungen für Frauen sind unabdingbar: Aber mit den mager vergüteten Kindererziehungszeiten und durch Teilzeit prekarisierten Erwerbsarbeit wird sich auch hier wenig verändern. Daher die Pensionsersatzzeiten für die Kindererziehungszeit zumindest mit den Pensionsbeitragen gleich dem gesetzlichen Mindestlohns vergüten. Bei Teilzeitarbeit sind den Unternehmen für die daraus gewonnene flexiblere und produktivere Arbeitseinsatzplanung die Pensionsbeiträge vom Vollzeitlohn zu berechnen.
Kurz: Mut gefasst und volle-volle statt halbe-halbe verlangt!
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