Die geplante Reform der Sozialhilfe zielt darauf ab, höhere Belastungen für Spitzenverdiener:innen einzuführen – zumindest, wenn man den Vorstellungen des durch die SPÖ geführten Sozialministeriums folgt. Ihr Vorschlag ist es, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits auf Einkommensteile oberhalb von 500.000 Euro anzuwenden, anstatt wie bisher ab einer Million Euro.
Für die Koalitionspartner:innen ÖVP und NEOS kommt dies einem Angriff gleich; sie protestieren gegen „neue Steuern“ und bezeichnen die Maßnahme als „ungerecht“. Dabei handelt es sich um keine neue Steuer, sondern lediglich um eine Anpassung der Einkommensteuerstufen, was aus ihrer Sicht offensichtlich keine Rolle spielt. Und zum angeblich „ungerechten“ einige Fakten:
Unser Einkommens- und Lohnsteuersystem mit seinen sieben Tarifstufen ist progressiv aufgebaut. Dabei greift das Prinzip des Grenzsteuersatzes: Höhere Steuersätze werden nur auf den Einkommensanteil angewendet, der die jeweilige Freigrenze übersteigt. Ein Jahreseinkommen unter 13.539 Euro bleibt steuerfrei. Einkommen zwischen 13.539 und 21.992 Euro werden mit 20 Prozent besteuert. Zwischen 21.992 und 36.458 Euro liegt der Satz bei 30 Prozent. Von 36.458 bis 70.365 Euro fallen 40 Prozent an, und von 70.365 bis 104.859 Euro sind es 48 Prozent Steuern. Für Einkommen bis zu einer Million Euro (laut SPÖ-Vorschlag künftig 500.000 Euro) beträgt der Satz 50 Prozent, während darüber 55 Prozent fällig werden.
Bei genauerer Betrachtung der Grenzsteuersätze, kann man erkennen dass trotz des solidarischen Prinzips der gesellschaftlichen Umverteilung von Oben werden die oberen Einkommensgruppen bevorzugt: Denn in den unteren Steuerstufen steigt man relativ rasch in die nächste Stufe auf, während die Sprünge ab dem Durchschnittseinkommen merklich gedehnter ausfallen:
- Bis 13.539 €: 0 % (steuerfrei)
- 13.539 € bis 21.992 €: 20 % (ein Einkommensbereich von 8.453 Euro)
- 21.992 € bis 36.458 €: 30 % (ein Einkommensbereich von 14.466 Euro)
- 36.458 € bis 70.365 €: 40 % (ein Einkommensbereich von 33.907 Euro)
- 70.365 € bis 104.859 €: 48 % (ein Einkommensbereich von 34.494 Euro)
- 104.859 € bis 1.000.000 €: 50 % (ein Einkommensbereich von 895.141 Euro)
- Über 1.000.000 €: 55 % (dieser Satz ist derzeit bis 2029 befristet)
Laut Vorschlag des Sozialministeriums soll dieser befristete Spitzensteuersatz bereits ab einem Einkommen von 500.000 Euro wirksam werden, um die Sozialhilfereform zu finanzieren. Zur Einordnung: Hier geht es um Personen mit einem Nettomonatseinkommen von mindestens 23.900 Euro. Jeden Euro darüber müssten sie um 5 Cent mehr besteuern als jetzt – also keine Gefahr von Verarmung. Zum Vergleich dazu, das österreichische Medianeinkommen, also das Einkommen der unteren Hälfte der Bevölkerung, liegt mit 2.375 Euro bei nur etwa einem Zehntel ihrer Einkommen.
Unterm Strich erweist sich der Höchststeuersatz von 55 Prozent ab einem Einkommen von einer halben Million Euro als alles andere als ungerecht; vielmehr stellt er eine notwendige solidarische Umverteilung dar.
