Ständig wird betont: „Hohe Lohnnebenkosten belasten die Betriebe und erhöhen das Insolvenzrisiko“. Um dies zu mindern, halbierte der damalige Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) Anfang 2022 den Zuschlag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) auf 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage. Trotz dieser Maßnahme konnten Insolvenzen nicht verhindert werden. Eine Welle von großen Insolvenzen zieht sich durch die letzte Zeit, darunter unter anderen die Pleiten von Sigma/Benko, die finanzielle Krise bei KTM sowie das Aus von Leiner/Kika.
Diese Kürzung des Beitrags zum Insolvenz-Entgelt-Fonds zeigt deutlich die unsozialen Auswirkungen, die eine Reduzierung der Lohnnebenkosten haben kann. Anfang des Jahres verfügte der Fonds noch über 385 Millionen Euro, doch laut Berichten soll dieser Betrag bis Ende des Jahres auf nur noch 30 Millionen Euro sinken, mit einer prognostizierten Finanzierungslücke von 160 Millionen Euro im nächsten Jahr.
Die Frage bleibt, wer dann den betroffenen Beschäftigten ihre geleistete Arbeit vergüten wird – wird es ähnlich wie vor 1978 sein, als sie monatelang oder sogar bis zum St. Nimmerleinstag auf ihre Bezahlung warten mussten? Arbeitsministerin Korinna Schumann möchte nicht tatenlos zusehen, falls das verlässliche Sicherheitssystem für Arbeitnehmer:innen Risse bekommt. Doch wie soll der Ausfall kompensiert werden? Durch den Einsatz von Steuermitteln, die Erhöhung des IEF-Beitrags auf 0,2 Prozent oder durch Kredite?
Alle diese Lösungen haben einen Haken: Der ohnehin belastete Staatshaushalt steht im Weg, ebenso wie der Widerstand der Regierungspartner ÖVP und NEOS. Zudem sind Kredite keine langfristige Lösung, da das Defizit nicht einmalig ist und Rückzahlungen notwendig werden.
Im kommenden Jahr ist geplant, die Lohnnebenkosten für den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um mehr als ein Viertel (minus 1 %) zu senken. Schon jetzt muss der Staat ein Fünftel dieser Kosten übernehmen. Weniger Beiträge bedeuten zwangsläufig mehr Steuermittel oder auf lange Sicht eben weniger Leistungen.
Für Gewerkschaften, Arbeiterkammer und die lohn- und gehaltsabhängig Beschäftigte gibt es nur einen Schluss: Die Lohnnebenkosten dürfen nicht gekürzt werden, denn diese Sozialleistungen erarbeiten wir uns ohnehin aus eigener Kraft.
Josef Stingl
