Die Arbeitgeber:innen-Bewertungsplattform Kununu hat festgestellt, dass in Tirol viele Menschen in acht bestimmten Berufsfeldern trotz der Erwerbsarbeit als arm gelten. Ein Bruttomonatslohn von unter 2.339 Euro führt zu einem Nettogehalt, das die Armutsgrenze von 1.827 Euro unterschreitet.
Besonders im touristischen Umfeld Tirols, vor allem in Dienstleistungsberufen wie der Gastronomie und Hotellerie, befinden sich die Gehälter am unteren Ende der Skala. Küchenhilfen und Personal im Zimmerservice verdienen kollektivvertraglich 2.026 Euro brutto, und selbst qualifizierte Fachkräfte wie Restaurantfachleute oder Köche kommen mit 2.165 Euro brutto auf ein Nettoverdienst, das deutlich unterhalb der Armutsgrenze liegt. Die Situation ist besonders kritisch, da selbst Gastrobeschäftigte mit erweiterten Verantwortungsbereichen, wie Restaurant- oder Küchenleiter:innen, mit einem Bruttogehalt von 2.370 Euro nur knapp über der Armutsgrenze entlohnt werden.
Dennoch empfinden Gastronom:innen und Hoteliers die Gewerkschaftsforderung der vida nach der vollen Inflationsabgeltung bei den Löhnen als Affront. Aber nicht nur im Tourismus, sondern auch in anderen Bereichen des Dienstleistungssektor stehen “Hungerlöhne” auf der Tagesordnung. Ausgebildete Friseur:innen beispielsweise beginnen mit einem Bruttogehalt von 2.071 Euro, das nach dem zweiten Jahr um lediglich 16 Euro steigt. Nach sechs Jahren Erfahrung und am Ende des Lohnschemas bleiben sie mit 2.287 Euro brutto immer noch unter der Armutsschwelle.
Auch Handelsbeschäftigten kämpfen mit diesem Problem: Ihr Einstiegsgehalt von 2.038 Euro kann es Jahre dauern, bis sie die statische „Working-Poor-Situation hinter sich lassen – vorausgesetzt sie haben das Glück eine Vollzeitstelle ergattert zu haben. Denn Mehrheitlich werden nur Teilzeitjobs mit Teilzeiteinkommen angeboten.
Es ist an der Zeit, diese beschämende Situation zu ändern. Es darf keinen KV-Abschluss unterhalb der Armutsgrenze mehr zugestimmt werden, Und eine radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ist nach mehr als 50 Jahren nach der letzten Wochen-Arbeitszeitverkürzung ohnehin schon lange überfällig.
