Mit der Corona-Pandemie und der daraus stark gestiegenen Arbeitslosigkeit ist die Höhe des Arbeitslosengeldes ins Visier des öffentlichen Interesses gerutscht. Für Kurz, Kocher, Wirtschaftsbund und OAAB ist es am unteren Ende noch weniger als bisher. Um ihr „sozialpolitisches Leuchtturmprojekt“ leichter durchsetzen zu können, setzten sie auf Diskreditieren, Diskreditieren und Diskreditieren. Denn während der Wirtschaft angeblich die Fachkräfte ausgehen, würden zumindest die Langzeitarbeitslosen ihrer Faulheit frönen und sich in der sozialen Hängematte vergnügen.
Sozialdemokratie, Gewerkschaft, aber auch KPÖ und GLB sehen das naturgemäß anders, denn mit der Nettoersatzrate von rund 55 Prozent des letzten vollen Jahreseinkommens liegt Österreich am unteren Ende des Europarankings. Es sei längst an der Zeit diese Ersatzrate kräftig anzuheben. Auf 70 Prozent wie es SPÖ und OGB oder gar auf 80 Prozent, wie es KPÖ und seit geraumer Zeit verlangen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang eine Initiative von zahlreichen Persönlichkeiten aus Kultur, Sozialorganisation und Politik, die als Proponent*innen des Volksbegehren Arbeitslosengeld rauf firmieren.
Weniger klar die Haltung der Grünen. Auch bei ihnen gibt es zahlreiche Vertreter*innen für eine lineare Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 bis 80 Prozent des Aktivbezuges. Nur, zumindest ihr Parteichef und „Listenführer des parlamentarischen grünen Ökobundes der ÖVP“ lies der Öffentlichkeit schon 2020 wissen, dass er eigentlich ein Fan eines degressiven Modells sei:
„Wir wollen schon länger – und ich denke die ÖVP auch – eine sogenannte degressive Variante, wo man am Anfang mehr bekommt und später weniger.“
Kurier
Wenig vertrauensvoll auch die Stellungnahme des grünen Sozialsprechers Markus Koza. Sein Sager,
„Wer meint, in Zeiten der Krise, in denen ein Arbeitsplatzangebot auf fünf arbeitslose Menschen kommt, mit rein ideologiebegründeten Bestrafungsfantasien irgendein Problem lösen zu können, macht keine ernstzunehmende Politik“,
OTS-Meldung der Grünen
impliziert (gewollt oder ungewollt?), dass nach Bewältigung der Corona-Krise durchaus über Bestrafungsfantasien nachgedacht werden kann.
Doch wer hat nun eigentlich recht?
Zur Beantwortung dieser Frage, ein kurzer Blick auf die neueste ÖGB-Studie. Die vom SORA-Institut erhobenen Daten sind zum Fremdschämen:
– 97 Prozent der Befragten müssen – seit sie ihren Job verloren haben – mit unter 1.400 Euro netto im Monat auskommen.
– Rund neun von zehn Befragten befinden sich mit unter 1.200 Euro monatlichem Einkommen sogar deutlich unter der Armutsgrenze.
– Fast alle Arbeitslosen leben somit an oder unter der Armutsgrenze, die in Österreich 2021 für einen Ein-Personen-Haushalt bei 1.328 Euro liegt.
– Frauen ohne Job besonders gefährdet.
– Fünf von zehn Frauen ohne Kind bekommen laut Studie ein Arbeitslosengeld von maximal 800 Euro pro Monat. Bei Männern ohne Kind sind es drei von zehn. Noch deutlicher fällt der Unterschied bei Eltern aus: Während 55 Prozent aller Mütter maximal 800 Euro erhalten, sind es bei den Vätern 14 Prozent.
ÖGB
Die nackten Fakten zeigen, „von in einer sozialen Hängematte faulfeiern“ sind wir meilenweit entfernt. Fast alle Arbeitslose gemeldeten Fraene und Männer haben massive Existenzsorgen und kämpfen mit Armut oft verbundenen Gesellschaftsausschluss. Denn wer kann sich schon mit dem paar Kröten „den Luxus“ der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben leisten?
Aber auch das ist nur die eine Seite der Medaille, denn die niedrige Ersatzrate ist nur ein Grund der niedrigen Arbeitslosengelder. Genauso existenzhämmend wirken sich das vorangegange Realeinkommen aus. Wären nämlich Mindestlöhne und -gehälter höher wären dies auch die Arbeitslosengelder. Daher bedarf es neben der berechtigten Forderung nach der Erhöhung des Arbeitslosenengeldes auch die Forderung nach höheren Mindestlöhnen.
Eine neue Idee der Sozialdemokratie ist, dass das AMS in erster Linie nur mehr Arbeitsplätze mit einem Bruttolohn ab 1.700 Euro pro Monat (Vollzeit) vermittelt. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, aber warum dann nicht gleich einen gesetzlich festgelegten Einkommensmindestwert und diesen steuerfrei und zumindest indexgesichert?
Gastkommentar für Unsere Zeitung
Antworten