Tafelspitz-König im Clinch

“Wiener Gastlichkeit” wird im Nobelrestaurant Plachutta großgeschrieben, soziales Engagement laut eigener Homepage ebenfalls. Unter anderen werden das SOS Kinderdorf, die Caritas oder Licht ins Dunkel unterstützt. Weniger Licht im Dunkeln oder gar Gastlichkeit gibt es offensichtlich beim Personal.

Zur Erinnerung, im April 2014 wurde ein Kellner vom Chef persönlich entlassen. Dieser hatte sich in seiner Pause selbst gekaufte Erdbeeren gegönnt. Nur die Erdbeeren waren sauer und er süßte sie mit etwas plachuttaeigenen Staubzucker. Das Arbeits- und Sozialgericht entschied, dass “die Fristlose” unrechtmäßig war. Plachutta sauer: “Man kann als Unternehmen nicht verantworten, dass Lebensmittel auf diese Art und Weise verschwendet werden. Es handelt sich um einen slowakischen Staatsbürger und es verwundert, dass die Arbeiterkammer das Fehlverhalten noch unterstützt.”

Plachutta hat seine Lektion offensichtlich (oder doch nicht) gelernt. Statt auf “feuern” setzt er jetzt auf Bespitzelung und hofft so auf den Kadi verzichten zu können. 29 Kameras hat er in seinem Betrieb installiert, zwei in der Küche. Nach einer Entlassung hat ein Ex-Mitarbeiter mit Hilfe der Arbeiterkammer wegen möglicher Datenschutzverletzung Beschwerde eingelegt. Und er hat Recht bekommen.  

Die zwei “Videoaugen” in der Küche sind laut Datenschutzbehörde nicht zulässig. Wieder zeigt sich „der Tafelspitz-König unzufrieden: “Es geht nicht um Überwachung der Mitarbeiter*innen, sondern der Anlieferungs- und Entsorgungswege und sie dienen zur Aufklärung von etwaigen Diebstählen und Beschädigung teurer Lebensmittel.“ Etwa einer Prise Staubzucker?

Übrigens nicht die einzige Überwachungs-Fehlleistung des „Rindfleisch-Spezialisten“. Neben der Videoüberwachung gibt es noch Handflächenscanner zum Unterzeichnen interner Schreiben, beispielsweise der Arbeitszeitaufzeichnung. Die Datenschutzbehörde meint, besagten entlassenen Beschäftigten wurde nicht deutlich genug mitgeteilt, dass die Nutzung nur freiwillig sein kann. Plachutta schäumt auch über diese Entscheidung der Datenschutzbehörde und geht beim Bundesverwaltungsgericht in Berufung.

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