Das Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) soll “das Ziel zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft beizutragen und Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, die volle, wirksame, gleichberechtigte und nicht diskriminierende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Menschen mit Behinderungen bei der Überwindung von Barrieren, die eine solche Teilhabe erschweren, zu unterstützen” sichern. Ein Ziel, das in … [weiterlesen]
