Ein neuer General-Kollektivvertrag: Wer drei Stunden mit einer Maske arbeitet, hat Anspruch auf eine zehnminütige „Maskenpause“. Darauf haben sich die Sozialpartner*innen und die Industriellenvereinigung (IV) geeinigt. Neben der „Maskenpause“ wird auch festgelegt, dass verordnete CoV-Tests bestimmter Berufsgruppen während der bezahlten Arbeitszeit durchzuführen sind und bei positiven Ergebnis weder zur Kündigung noch Entlassung führen darf. Der … [weiterlesen]
