Der Innsbrucker Gemeinderat forderte eine Vier-Prozent-Hürde. Auf Gemeindeebene ein einzigartiges Wahlergebnis-Hindernis. Als Begründung der Sperrklausel musste die “Zerfledderung” mit der “einhergehenden Unregierbarkeit” des Innsbrucker Gemeinderats herhalten. Bei der Gemeinderatswahl 2018 teilten sich die vierzig Mandate auf insgesamt zehn Listen – davon vier unter der ominösen Vier-Prozent-Hürde – auf. Allerdings nicht die kleinen Gemeinderatsfraktionen schufen Probleme, … [weiterlesen]
